Ausgabe 08/2022
- Sebastian Hezinger

- 10. Aug. 2022
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 30. Juni

Liebe Eigentümer,
leider überlagert das Coronavirus auch in 2022 noch die Verwaltungsarbeit. Alle sehnen wir uns wohl nach geregelten, zuverlässigen Abläufen wie vor Pandemiebeginn zurück. Dass der Gesetzgeber die während der Pandemie u.a. für Eigentümergemeinschaften geltenden Ausnahmegesetze zunächst nochmal bis zum 31.08.2022 verlängert hat, zeigt aber, dass wir alle weiterhin mit Einschränkungen leben müssen. Vermutlich sollte es aber möglich sein, dass wir zumindest einen Teil der Versammlungen wieder als Präsenzversammlung abhalten dürfen. Grundsätzlich finden wir es immer besser und effektiver, anstehende Punkte bei persönlichen Versammlungen zu besprechen. Ungünstigerweise mussten wir auch 2021 immer wieder Versammlungen absagen.
Versammlungen in Coronazeiten
Seit 16.11.2021 gilt „2 G“ auch für Eigentümerversammlungen. Wir müssen bei der Einladung immer eine Einladungsfrist von mindestens drei Wochen beachten. Insofern sich dann die Coronazahlen negativ entwickeln, bleibt nur die Möglichkeit der Versammlungsabsage. Ihre Sicherheit und die Sicherheit unserer Mitarbeiter hat hier höchste Priorität. Zudem müssen wir allen Eigentümern die Möglichkeit zur persönlichen Versammlungsteilnahme geben. Der Gesetzgeber bietet seit der WEG-Reform 01.12.2020 auch die Möglichkeit „Video-Versammlungen“ durchzuführen. Näheres hierzu können Sie in den nachfolgenden Artikeln lesen. Danke nochmals ausdrücklich an alle „flexiblen“ Eigentümer, die uns und unsere Verwaltungsarbeit unterstützen und nicht durch unsinnige Maßnahmen blockieren. Gesetzliche Regelungen können auch während der Pandemie nicht umgangen werden – „wir fahren unverändert auch nicht bei ROT über die Ampel“ – auch wenn das so mancher Eigentümer gerne hätte. Bleiben Sie gesund und passen Sie gut auf sich auf!
Glasfaserkabel
Der Gesetzgeber bietet seit der WEG-Reform 01.12.2020 auch die Möglichkeit "Video-Versammlungen" durchzuführen. Allerdings müssen u.a.
a) die Regeln hierfür zunächst beschlossen werden
b) sind diese nur als Hybrid-Versammlungen zulässig (d.h. unabhängig von der Videoteilnehmerzahl muss auch ein Versammlungsraum in ausreichender Größe zur Verfügung gestellt werden - selbst wenn dort letztlich z.B. keine einzige Person erscheint) und
c) muss die Gemeinschaft alle damit im Zusammenhang stehende Kosten (u.a. technische Begleitperson, technische Ausstattung wie Laptop, Beamer, Leinwand, Mikrofonanlage, Kamera, Internet etc.) übernehmen. Aus unserer Sicht: Theorie und Praxis gehen hier noch weit auseinander - dringende Nachbesserungen bei der Gesetzgebung sind erforderlich!
Zensus 2022
Die für 2021 geplante Datenerhebung des statistischen Bundesamtes (Zensus) wurde auf 2022 verschieben. Soweit möglich wird alles Notwendige von uns direkt erledigt. Zumindest haben wir bereits mit einem erheblichen Zeitaufwand die notwendigen Listen soweit aktuell möglich ausgefüllt.
Casavi
Immer mehr Eigentümer erkennen für sich die Vorteile der Portalnutzung, aktuell haben sich bereits etwas über 500 Nutzer registriert. Über das Portal bearbeiten wir dann auch eingehende Meldungen wie z.B. Aufzugs- und sonstige Störungsmeldungen, Mitteilungen zu Ablese- oder sonstigen Terminen usw. Selbstverständlich können Sie selbst uns auch Störungsmeldungen auf diesem Wege mitteilen. Neben wichtigen Dokumenten wie z.B. Energieausweise, Hausordnung (falls vorhanden) und Teilungserklärungen samt Gemeinschaftsordnung (sonstige Verträge werden nicht ins Portal hochgeladen) laden wir Ihnen dann auch Ihre persönlichen Dokumente wie Jahresabrechnungen, Wirtschaftspläne etc. in Ihren persönlichen Account hoch. Auch hier wieder ein sinnvoller, zukunftsweisender und umweltbewusster (Papiereinparung) Beitrag der armin hezinger GmbH.
Gaskosten
Wie Sie sicher aus zahlreichen Pressemitteilungen auch mitbekommen haben, sind die Gaskosten aktuell auf einem Rekordhoch (siehe auch Benzinpreise an der Tankstelle). Insofern war es hier von großem Vorteil, dass wir "unseren" Gas-Rahmenvertrag rechtzeitig vorher bis Ende 2022 verlängert hatten. Alle von uns verwalteten Häusern profitieren dadurch erheblich! Ab 2023 muss dann leider mit erheblichen Mehrkosten gerechnet werden.

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